So schafft auch Ihr Vermögen bleibende Werte
Mit der Lupus Stiftung Deutschland haben wir eine nachhaltige Möglichkeit geschaffen, über lange Zeit hinweg die Forschungsaktivitäten der Selbsthilfegemeinschaft zu unterstützen und zu fördern. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt grundsätzlich unangetastet, lediglich die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens kommen direkt den Zielsetzungen der Lupus Stiftung Deutschland zugute.
Das bedeutet: Je mehr Zustiftungen die Lupus Stiftung Deutschland erhält, desto effizienter zahlt sich das gesamte Stiftungsvermögen im Sinne der Forschung für an Lupus Erkrankte aus.
Und: Mit Ihrer Zustiftung schaffen Sie bleibende Vermögenswerte, die auch nach langen Jahren noch helfen, die finanzielle Situation der Lupus Forschung auf eine solide, dauerhafte Basis zu stellen.
Ihr Weg zur Lupus Stiftung Deutschland
Eine Zustiftung in die Lupus Stiftung Deutschland kann erfolgen, indem Sie
- einen Teil ihres Vermögens als direkte Zuwendung der Lupus Stiftung Deutschland zukommen lassen.
- in Ihrem Testament ein Vermächtnis zugunsten der Lupus Stiftung Deutschland verfügen oder diese als Erben einsetzen.
Namensstiftung
Ab einer Zustiftung von 25.000,- € besteht die Möglichkeit, Ihr Wirken für die Lupus Stiftung durch eine Namensstiftung innerhalb der Lupus Stiftung Deutschland unvergesslich werden zu lassen. Selbstverständlich können Sie den Namen für Ihre persönliche Stiftung selbst bestimmen. Nähere Informationen zur Namensstiftung geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Gutes tun – und die steuerlichen Vorteile nutzen!
Wie geht das? Die Reform des Stiftungsrechts im Jahr 2000 hat für die Stifter einige wesentliche steuerliche Verbesserungen mit sich gebracht. So können Sie – zusätzlich zum Sonderausgabenabzug in Höhe von 10 % Ihres Jahreseinkommens – für Ihre Zustiftung in die Lupus Stiftung Deutschland einen erhöhten einkommensunabhängigen Abzugsbetrag geltend machen.
Außerdem sind Vermögenswerte, die aus einer Erbschaft in eine Stiftung fließen, von der Erbschaftssteuer befreit.
Für Sie zwei attraktive Möglichkeiten, Ihr finanzielles Engagement für die Lupus-Forschung zu gestalten.
Was spricht für Ihre Zustiftung in die Lupus Stiftung Deutschland?
- Sie haben ein größeres oder kleines Vermögen angespart und möchten es für einen guten Zweck einsetzen.
- Sie haben keine Erben und denken darüber nach, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, wenn Sie nicht mehr am Leben sind.
- Sie möchten neben Ihren Nachkommen eine Organisation, die sich für das Gemeinwohl einsetzt, unterstützen.
- Sie sind außerdem daran interessiert, dass Ihr Erbe bzw. Ihr Vermächtnis in vollem Umfang einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung steht.
- Sie möchten sich für einen guten Zweck einsetzen und vom vollen Steuervorteil profitieren.
- Ihr Vermögen soll dauerhaft erhalten bleiben und langfristig den Zielen der Lupus-Forschung zugute kommen – womöglich als Namensstiftung.
Spenden zur Unterstützung der Stiftung sind herzlich erbeten.
Spendenkonto:
Volksbank im Bergischen Land
IBAN: DE62 3406 0094 0009 8385 82 | BIC: VBRSDE33XXX